Allgemeine Geschäftsbedingungen

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Terminabsage / Ausfallentschädigung
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Haftung
7. Anwendbares Recht
8. Alternative Streitbeilegung

1) GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bryan Hoffmann, handelnd unter „BryansMontageService“ (Anbieter), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (Kunde) mit dem Anbieter über die auf der Website des Anbieters angebotenen Dienstleistungen abschließt. Eigene Bedingungen des Kunden werden nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

1.2 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteht sich unter „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ hingegen bezeichnet jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) VERTRAGSSCHLUSS: 

Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Anbieter per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Kontaktformular stellen. Auf diese Anfrage hin lässt der Anbieter dem Kunden ein verbindliches Angebot zur Erbringung der zuvor ausgewählten Dienstleistung per E-Mail, Fax oder Brief zukommen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, indem er dem Anbieter innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebots eine Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief zukommen lässt. Bei Annahme durch Zahlung gilt der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter als Annahmetag. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb der genannten Frist nicht an, ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Dies wird der Kunde im Angebot nochmals ausdrücklich hingewiesen.

3) WIDERUFSRECHT

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung des Anbieters.

4) TERMINABSAGE / AUSFALLENTSCHÄDIGUNG

4.1 Stornierung von Terminvereinbarungen
Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Anbieter dem Kunden das Recht, seine Terminvereinbarung für eine Leistung des Anbieters kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht).

4.2 Fristgerechte Stornierung
Der Kunde kann seine Terminvereinbarung bis zu 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. per E-Mail) stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Erklärung beim Anbieter entscheidend. Storniert der Kunde fristgerecht, erstattet der Anbieter ein ggf. bereits gezahltes Entgelt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Erklärung vollständig zurück.
Der Anbieter kann für die Rückerstattung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde für die Zahlung an den Anbieter verwendet hat. Das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht schränkt das ggf. bestehende gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden nicht ein.

4.3 Ausfallentschädigung bei kurzfristiger Absage
Vereinbarte Termine gelten als verbindlich, da Personal, Fahrzeuge und gegebenenfalls weitere Ressourcen speziell für den Auftrag reserviert werden. Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin jederzeit absagen. Bei kurzfristiger Absage ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Ausfallentschädigung zu verlangen. Die Ausfallpauschalen richten sich nach dem Zeitpunkt der Absage:

– Mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
– 7 bis 5 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
– 5 bis 3 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
– 2 bis 1 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Auftragswertes
– Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 % des vereinbarten Auftragswertes

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene Fremd- oder Zusatzkosten (z. B. Containerbestellungen, Entsorgungsgebühren, behördliche Genehmigungen oder eingerichtete Halteverbotszonen) können unabhängig von der Ausfallpauschale in tatsächlicher Höhe berechnet werden, sofern diese zum Zeitpunkt der Absage nicht mehr storniert werden können.

4.4 Weitere Bestimmungen bei Entrümpelung, Umzug und Möbelaufbau
a) Verwertung und Eigentumsübertragung
Gegenstände, die im Rahmen einer Entrümpelung, Haushaltsauflösung, eines Umzugs oder einer Entsorgung durch den Auftraggeber zur Mitnahme angeboten werden, gehen mit Übergabe an den Anbieter in dessen Eigentum über, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Anbieter ist berechtigt, diese Gegenstände zu verwerten, zu entsorgen oder anderweitig zu verwenden.

b) Gefährliche Stoffe und Sondermüll
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter vor Beginn der Arbeiten über das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen, Sondermüll oder gesundheitsgefährdenden Materialien (z. B. Chemikalien, Farben, Lacke, Asbest oder ähnliche Stoffe) zu informieren. Werden solche Materialien erst während der Arbeiten festgestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen oder zusätzliche Kosten für eine fachgerechte Entsorgung zu berechnen.

c) Arbeitsabbruch aus Sicherheitsgründen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn unvorhersehbare Gefahren für Mitarbeiter oder Sachwerte auftreten. Dies gilt insbesondere bei statischen Risiken, Schädlingsbefall, stark verschmutzten Räumen, gefährlichen Stoffen oder anderen gesundheitlichen Gefahren. In solchen Fällen können bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten berechnet werden.

d) Mehrkosten bei abweichendem Umfang des Auftrags
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Umfang der zu erbringenden Leistungen und
die Menge der zu räumenden Gegenstände nach bestem Wissen und Gewissen korrekt anzugeben. Weicht der tatsächliche Umfang der Arbeiten erheblich von den im Angebot zugrunde gelegten Angaben ab (z. B. deutlich größere Mengen, zusätzliche Räume, nicht gemeldete schwere Gegenstände wie Tresore, Klaviere, Aquarien oder vergleichbare Gegenstände), ist der Anbieter berechtigt, den Preis entsprechend dem tatsächlichen Aufwand anzupassen oder ein ergänzendes Angebot zu erstellen.

e) Zugang zur Immobilie / Wartezeiten
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den zu räumenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin uneingeschränkt möglich ist. Hierzu gehört insbesondere, dass Schlüssel vorhanden sind, notwendige Genehmigungen vorliegen und Zufahrten sowie Zugänge frei zugänglich sind. Sollte der Arbeitsbeginn aufgrund von fehlendem Zugang, verschlossenen Räumen, blockierten Zufahrten oder anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen verzögert sein, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch entstehenden Wartezeiten und zusätzlichen Aufwendungen separat zu berechnen.

f) Zufahrt, Parkmöglichkeiten und Tragewege
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine möglichst nahe Parkmöglichkeit für die eingesetzten Fahrzeuge bereitzustellen. Ist dies nicht möglich oder ergeben sich vor Ort erheblich längere Tragewege, erschwerte Zugänge (z. B. fehlender Aufzug, enge Treppenhäuser, mehrere Etagen ohne Aufzug) oder andere Umstände, die bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren, ist der Anbieter berechtigt, den Mehraufwand angemessen zu berechnen oder eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Preises vorzunehmen.

g) Wertsachen, Bargeld und persönliche Dokumente
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände, wichtige Dokumente und andere persönliche Unterlagen selbst aus den zu räumenden Räumlichkeiten, Möbeln oder Transportgegenständen zu entfernen. Der Anbieter haftet nicht für derartige Gegenstände, die während der Arbeiten in Möbeln, Kartons oder anderen Gegenständen verbleiben und übersehen werden.

h) Verdeckte Schäden
Der Auftraggeber muss den Anbieter vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schäden oder besondere Umstände in den Räumlichkeiten informieren, z. B. beschädigte Böden, lockere Treppengeländer, instabile Möbel oder lose Bauteile. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch bereits vorhandene Mängel oder verdeckte Schäden entstehen, die für ihn vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.

i) Besondere Regelungen für Umzüge und Möbelmontagen
Für Umzüge und Möbelmontagen gelten besondere Regelungen. Bei Umzügen, Transportleistungen und Möbelmontagen ist es wichtig, dass der Auftraggeber alle zu transportierenden Gegenstände und den Umfang der Montage oder Demontagearbeiten vollständig angibt. Nicht gemeldete besondere Gegenstände wie Tresore, Klaviere, große Aquarien, besonders schwere Möbel oder Geräte sowie zusätzliche Montage- oder Demontagearbeiten können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen. Beim Möbelaufbau erfolgt die Montage nach bestem Wissen und handwerklichem Ermessen. Bei bereits beschädigten oder gebrauchten Möbeln kann keine Gewähr für vollständige Passgenauigkeit oder Stabilität übernommen werden, sofern konstruktionsbedingte oder altersbedingte Einschränkungen vorliegen.

5) PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht anders angegeben, sind die angegebenen Preise Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6) HAFTUNG

6.1 Der Anbieter haftet dem Kunden für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen Ansprüche, einschließlich deliktischer Ansprüche, auf Schadens- und Aufwendungsersatz in folgendem Umfang:

– Unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
– Unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
– Unbeschränkt bei Garantieversprechen, soweit nicht anders geregelt
– Unbeschränkt bei zwingender Haftung, wie beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz

6.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer eine unbeschränkte Haftung besteht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

6.4 Diese Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7) ANWENDBARES RECHT

7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
Verbraucher können diese Rechtswahl nur dann ausüben, wenn sie nicht durchzwingende Bestimmungen des Rechts ihres Wohnsitzlandes entzogen wird.

7.2 Darüber hinaus gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem EU-Mitgliedstaat angehören und deren einziger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der EU liegen.

8) ALTERNATIVE STREITBELEGUNG

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.